Vorsichtsmaßnahmen, die wir weitgehend beachten
Aktuelle Informationen
01.07.2023
Pandemie offiziell für beendet erklärt
COVID-19 ist eine durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachte Infektionskrankheit. Sie wurde erstmals 2019 in der Metropole Wuhan (Provinz Hubei) beschrieben, entwickelte sich im Januar 2020 in der Volksrepublik China zur Epidemie und breitete sich schließlich zur weltweiten COVID-19-Pandemie aus. Die genaue Ausbruchsquelle ist derzeit noch immer unbekannt. COVID-19 ist inzwischen weltweit verbreitet. Die aufgrund von COVID-19 durch die WHO am 30.01.2020 ausgerufene Gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite wurde am 05.05.2023 für beendet erklärt.
Seit dem 1. Juli 2023 ist COVID-19 keine meldepflichtige Krankheit mehr. Positiv getestete Personen unterliegen auch keiner Verkehrsbeschränkung mehr.
Wir möchten uns bei Euch für die laufende Unterstützung in der doch herausfordernden Zeit der Pandemie recht herzlich bedanken. für Euren stetigen Einsatz, die Mithilfe und das gute meistern der beschwerlichen Zeiten, was nur durch großen Zusammenhalt möglich war - AUFRICHITIGSTER DANK!
01.02.2023
Aktuell ist im Alltag nahezu nichts mehr von den noch gültigen Covid-Maßnahmen zu spüren. Ein Ende der letzten Maßnahmen wurde bis Ende Juni 2023 angekündigt.
Endet am 30.04.2023:
- Maskenpflicht beim Arzt, im Spital oder Pflegeheimen
- Risikogruppenfreistellung für besonders gefährdete Personen
Endet am 30.06.2023:
- Meldepflicht bei Covid-Erkrankung
- Verkehrsbeschränkung für positiv Getestete
Was vermtulich bleibt:
- Gratis Impfung
- Kostenlose Covid-Medikamente
- Gratis Test bei Symptomen und für Risikopatienten
- Auswertungen des Abwassers aus Kläranlagen und Analyse von PCR-Proben zu sensiblen Beobachtung etwaiger Neuinfektionen - findet Ihr hier: Covid-Dasboard Land Vorarlberg
24.01.2023
Die Infektionslage hat sich auf niedrigem Niveau stabilisiert. Es gilt nach wie vor die Verkehrsbeschränkung bei Covid-Infektion (Siehe Eintrag vom 05.08.2022), da es vereinzelt immer noch zu entsprechend positiv bestätigten Testungen kommt. Ansonsten gelten derzeit keine besonderen Maßnahmen. Die Regierung arbeit an der Festlegung neuer Regelungen mit weitgehenden Aufhebungen und Einschränkungen auch bei positiven Testungen. Wir freuen uns ob der Entwicklug und hoffen auf weiteren stabilen Verlauf. Bei Fragen zu Verhaltensweisen bei positiven Testungen wie gewohnt bitte jederzeit bei den Zuständigen oder Euren Bereichsleitern melden.
BLEIBT ALLE GESUND!
05.10.2022
Leider steigen die Infektionszahlen wieder rapide an. Der Höchstwert an Infektionszahlen vom Juli 2022 ist bereits überschritten! Wir bitten und ersuchen Euch eindringlich auf die Hygienemaßnahmen und Vermeidung von unnötigen Ansammlungen zu achten.
05.08.2022
Verkehrsbeschränkung statt Absonderung – Neue Regelungen ab 01.08.2022
Die epidemiologischen Rahmenbedingungen haben sich durch die Eigenschaften der Omikron-Variante erheblich geändert. Daher ist es möglich, die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit Covid mit dem 1. August 2022 aufzuheben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Die Infektion, bspw. durch einen postiven Antigentest bestätigt, bleibt aber weiterhin meldepflichtig: >> Covid-Meldeportal Vlbg.
Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf Covid vorliegt, gilt nun bei dieser Verkehrsberschränkung:
- Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
- außerhalb des privaten Wohnbereichs
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
- im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
- in geschlossenen Räumen
- im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
- Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:Innen, Bewohner:Innen etc..
Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.
Ein Aufsuchen des Arbeitsorts ist bei Symptomfreiheit grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske oder die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können. Erkrankte Personen mit Symptomen können sich, wie bei anderen Krankheiten auch, krankschreiben lassen (Fernbleiben vom Arbeitsort wird nur bei Krankenstand abgegolten). Bei Covid-19 kann die Krankschreibung auch telefonisch beim Hausarzt angefragt werden. Absonderungsbescheide von der Behörde wie vormals gibt es nicht mehr.